Ratgeber, 11. Oktober 2026, 3 Min. Lesezeit
Vom ersten Schuss zur eigenen Waffe: der Weg zur Waffenbesitzkarte
Wer als Sportschütze eine eigene Waffe besitzen möchte, braucht Geduld und regelmäßiges Training. Die Etappen im Überblick.
Viele, die bei uns anfangen, wollen irgendwann mit einer eigenen Waffe trainieren. Dafür braucht man eine Waffenbesitzkarte (WBK), die die zuständige Waffenbehörde ausstellt. Der Weg dorthin ist klar geregelt. Wir begleiten unsere Mitglieder dabei, von der Trainingsplanung bis zur passenden Waffe.
Dieser Artikel ist ein Überblick und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Waffengesetz und die Auskünfte deiner Waffenbehörde.
1. Mitglied werden und regelmäßig trainieren
Grundlage ist das sogenannte Bedürfnis nach § 14 Waffengesetz. Für die erste Waffe musst du seit mindestens zwölf Monaten Mitglied in einem Verein sein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, und in dieser Zeit regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert haben: einmal in jedem ganzen Monat oder 18-mal innerhalb der zwölf Monate. Jedes Training wird im Schießbuch dokumentiert.
2. Sachkunde nachweisen
Vor dem Antrag legst du die Sachkundeprüfung ab. Sie umfasst Waffenrecht, Waffentechnik, sichere Handhabung und Aufbewahrung. Wir sagen dir, wo die nächsten Lehrgänge stattfinden.
3. Bedürfnisbescheinigung über den Verband
Ist das Jahr geschafft, bestätigt der Verein deine Trainingsnachweise. Der Landesverband, für uns der Brandenburgische Schützenbund, stellt daraufhin die Bescheinigung über das Bedürfnis aus.
4. Antrag bei der Waffenbehörde
Mit Sachkundenachweis und Bedürfnisbescheinigung stellst du den Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde. In Brandenburg ist das das Polizeipräsidium. Sie prüft außerdem Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Plane etwas Zeit ein, die Bearbeitung kann dauern.
Für junge Schützinnen und Schützen gelten zusätzliche Regeln:
- Unter 21 Jahren ist als Sportschütze nur der Erwerb von Kleinkaliberwaffen (.22 lfB, höchstens 200 Joule) und von Einzellader-Flinten bis Kaliber 12 möglich, wenn die Sportordnung sie zulässt (§ 14 Abs. 1 WaffG).
- Unter 25 Jahren braucht man für die erste Erlaubnis ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung, ausgenommen für genau diese Kleinkaliberwaffen und Flinten (§ 6 Abs. 3 WaffG).
5. Sicher aufbewahren
Bevor die erste Waffe ins Haus kommt, brauchst du einen geeigneten Waffenschrank nach den gesetzlichen Vorgaben. Wie du sicher aufbewahrst, musst du schon beim Antrag nachweisen (§ 36 Abs. 3 WaffG). Auch dazu beraten wir gern.
Fragen dazu? Schreib uns, oder sprich uns beim nächsten Training an.
Selbst mal ausprobieren?
